Rechtsprechung
   BFH, 29.10.1998 - V B 38/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4455
BFH, 29.10.1998 - V B 38/98 (https://dejure.org/1998,4455)
BFH, Entscheidung vom 29.10.1998 - V B 38/98 (https://dejure.org/1998,4455)
BFH, Entscheidung vom 29. Oktober 1998 - V B 38/98 (https://dejure.org/1998,4455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kfz - Eigentumsvorbehalt - Sicherungsübereignung - Umsatzsteuervoranmeldung - Lieferung - Umsatzsteuerbescheid - Grundsätzlicher Bedeutung - Divergenz

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lieferzeitpunkt bei Sicherungsübereignung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 15.03.1994 - XI R 89/92

    Lieferung unter Eigentumsvorbehalt im Sinne einer Umsatzsteuerbefreiung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    Die Revision ist auch nicht wegen Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH vom 15. März 1994 XI R 89/92 (BFH/NV 1995, 74) zuzulassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO).

    b) Hinzu kommt, daß eine Abweichung der Vorentscheidung von dem Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 74 nicht besteht.

    Die von dem Kläger angenommene Abweichung besteht nicht, weil die Ausführungen des BFH in BFH/NV 1995, 74 ebenso wie die Darlegungen des FG von den gleichen Rechtsgrundsätzen für die Verschaffung der Verfügungsmacht bei Lieferungen ausgehen.

    Eine Rücklieferung von unter Eigentumsvorbehalt erworbenen Gegenständen an den Lieferanten ist nach dem Urteil des BFH in BFH/NV 1995, 74 --und ihm folgend nach der Vorentscheidung-- davon abhhängig, daß ihm erneut Verfügungsmacht an den Gegenständen verschafft wird, so daß er damit nach Belieben verfahren, sie insbesondere wie ein Eigentümer nutzen kann.

    Diese vom BFH in BFH/NV 1995, 74 herausgestellten Grundsätze hat das FG beachtet und ist aufgrund der Würdigung der Umstände im Streitfall --ebenso wie der BFH in der von ihm geprüften Sachverhaltsgestaltung-- zu dem Ergebnis gelangt, daß der AG durch das Abholen der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten sechs Fahrzeuge im November 1988 noch keine Verfügungsmacht verschafft wurde, weil sie noch nicht Substanz, Wert und Ertrag der Fahrzeuge erhalten, sondern nur das Recht ausgeübt hatte, die KG an der Veräußerung zu hindern.

  • BFH, 16.04.1997 - XI R 87/96

    Der Pfandverkauf im Wege öffentlicher Versteigerung führt zu einer Lieferung des

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    In ständiger Rechtsprechung hat der BFH entschieden, daß es erst mit der Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Sicherungsnehmer an einen Dritten zu zwei Lieferungen kommt: Der Sicherungsnehmer liefert an den Erwerber und der Sicherungsgeber liefert an den Sicherungsnehmer (vgl. BFH-Urteil vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, m.w.N.).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    Der Kläger bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH derart, daß eine Abweichung erkennbar wird, nach der die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 01.08.1990 - II B 36/90

    Beabsichtigte Bekanntgabe des Urteils - Versäumnis der Unterrichtung - Mündliche

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    Der Kläger bezeichnet keine entscheidungserheblichen Rechtssätze aus dem finanzgerichtlichen Urteil und abstrakte Rechtssätze aus der Entscheidung des BFH derart, daß eine Abweichung erkennbar wird, nach der die gegenübergestellten Rechtsgrundsätze unvereinbar sind (BFH-Beschlüsse vom 1. August 1990 II B 36/90, BFHE 161, 418, BStBl II 1990, 987; vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 09.12.1993 - V R 108/91

    Aufgelöste GmbH kann auch nach Löschung im Handelsregister Unternehmer sein

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    Der Eintritt des Sicherungsfalls ist ebensowenig wie die Eröffnung des Konkursrverfahrens über das Vermögen des Sicherungsgebers (vgl. dazu BFH-Urteil vom 9. Dezember 1993 V R 108/91, BFHE 173, 458, BStBl II 1994, 483, m.w.N.) als Lieferungszeitpunkt anzusehen.
  • BFH, 06.08.1986 - II B 53/86

    Verfahren - Revision - Zulasssung

    Auszug aus BFH, 29.10.1998 - V B 38/98
    In der Beschwerdeschrift muß die grundsätzliche Bedeutung innerhalb der Beschwerdefrist ordnungsgemäß (vgl. BFH-Beschluß vom 6. August 1986 II B 53/86, BFHE 147, 219, BStBl II 1986, 858; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 55) dargelegt werden (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht